AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen WOLFRAM.DESIGN
Dies AGB basieren auf den Bestimmungen des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrecht (UrhG):
Allen Aufträgen an WOLFRAM.DESIGN liegen diese AGB verbindlich zugrunde. Die Anwendung von Auftrags- und/oder
Geschäfts-bedingungen des Auftraggebers bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von WOLFRAM.DESIGN.
01
Präambel
WOLFRAM.DESIGN ist schöpferisch tätig.
Als Spezialist arbeitet sie interdisziplinär mit allen an der Entwicklung von Produkten und Produktsystemen
Beteiligten für das Ziel der Optimierung der Relation Mensch – Produkt – Umwelt. Die Erreichung eines optimalen
Arbeitsergebnisses ist nur auf der Grundlage vollen Vertrauens und enger Zusammenarbeit möglich.
02
Vertragsbeginn und Vertragsdauer / Beendigung des Vertrages / Vertragskündigung
02.1
Der Designvertrag zwischen dem Auftraggeber und WOLFRAM.DESIGN tritt durch die schriftliche Auftragserteilung
des Auftraggebers und deren schriftliche Bestätigung durch WOLFRAM.DESIGN in Kraft.
02.2
Die Dauer des Vertrags wird jeweils gesondert schriftlich vereinbart. Diese Vereinbarung muss eine Regelung
der stillschweigenden Vertragsverlängerung, der Kündigungsform und der Kündigungsfrist enthalten.
02.3
Der Designvertrag kann vorzeitig von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung der Kündigungsfrist
gekündigt werden. Erhebliches vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung gilt als wichtiger Grund.
Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund vorzeitig, ohne dass WOLFRAM.DESIGN diesen Grund zu vertreten hat,
steht WOLFRAM.DESIGN die vertraglich vereinbarte Honorierung ohne Abzug für evtl. ersparte Leistungen und Aufwendungen zu.
Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund und hat WOLFRAM.DESIGN diesen Grund zu vertreten, so steht ihm die
vereinbarte Honorierung nur für den bis dahin erbrachten Leistungsanteil zu.
03
Leistungen von WOLFRAM.DESIGN
03.1
Nach Art und Komplexität eines beauftragten Projektes bestehen die Leistungen von WOLFRAM.DESIGN aus Projektanalyse,
Projektkonzeption, Projektplanung, Entwurfsskizzen, Designstudien, Entwürfen, Produktkonzeptionen, Farbkonzeptionen,
Designmodellen, Ansichts- und Detailzeichnungen, Konstruktionsunterlagen, Untersuchungen sowie beratender und vermittelnder
Entwicklungs- und Produktionsbegleitung.
04
Leistung des Auftraggebers
04.1
Der Auftraggeber erteilt WOLFRAM.DESIGN alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und stellt gegebenenfalls
Muster, Teile, Unterlagen, Zeichnungen sowie andere auftragsrelevante Medien kostenlos frei Büro WOLFRAM.DESIGN auf sein Risiko
und – soweit nicht anders vereinbart – ohne Sorgfalts-, Aufbewahrungs- und Rückgabeverpflichtung zur Verfügung.
04.2
Soweit dies nicht möglich ist, werden Gegenstände, Auskünfte, Informationen und Unterlagen nach Absprache durch WOLFRAM.DESIGN
beschafft. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber.
05
Gegenseitige Information
05.1
Die Vertragspartner verpflichten sich zur umfassenden gegenseitigen Information über alle den Vertragsgegenstand, die zu
bearbeitenden Projekte und das Projektumfeld betreffende Fragen.
05.2
Dies betrifft insbesondere Erkenntnisse und Erfahrungen, die den Fortgang einer Projektarbeit beeinflussen könnten.
06
Konkurrenzausschluss / Ausschließlichkeit
06.1
WOLFRAM.DESIGN verpflichtet sich, den Auftraggeber über mögliche Konkurrenz- Konflikte zu informieren und ihm auf Verlangen
während der Auftragsdauer Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende direkte Wettbewerber, Produktbereiche, Produkte oder
Dienstleistungen zu gewähren. Eine Verlängerung dieser Ausschließlichkeit über die Auftragsdauer hinaus kann gegen eine entsprechende
Vergütung vereinbart werden.
06.2
Der Auftraggeber verpflichtet sich, WOLFRAM.DESIGN zu informieren, wenn er während der Auftragsdauer Dritte mit einer gleichen
oder ähnlichen Aufgabe beauftragt.
07
Vertraulichkeit / Geheimhaltung auf Gegenseitigkeit / Datenschutz
07.1
Alle Informationen, welche WOLFRAM.DESIGN im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werden, werden strikt
vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Projektbearbeitung notwendig und vorher vereinbart worden ist.
07.2
Der Auftraggeber verpflichtet sich desgleichen, alle ihm während der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen WOLFRAM.DESIGN
betreffend strikt vertraulich zu behandeln, soweit die Weitergabe an Dritte nicht vorher abgesprochen wird.
07.3
Diese Vereinbarung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
08
Vertragsgegenstand / Vertragsumfang / Vertragsgebiet / Geltungsbereich
08.1
Der Vertragsgegenstand und der Vertragsumfang ergeben sich aus dem Projektangebot von WOLFRAM.DESIGN und der Auftragsbestätigung
des Auftraggebers in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WOLFRAM.DESIGN.
08.2
Vertragsgebiet sind die Bundesrepublik Deutschland sowie die Gebiete der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft.
Darüber hinausgehende Vertragsgebiete sind im Einzelfall vertraglich festzulegen.
09
Änderungen des Vertragsumfanges
09.1
Ergeben sich durch neue Erkenntnisse bei der Projektbearbeitung oder neue Gesichtspunkte seitens des Auftraggebers Änderungen
oder Erweiterungen des Vertragsumfanges, ist darüber eine Vereinbarung herbeizuführen.
09.2
Kommt diese Vereinbarung nicht zustande, können beide Seiten den Vertrag aus wichtigem Grund nach § 04.3 vorzeitig kündigen.
10
Projektauftrag
10.1
Der Projektauftrag enthält eine vom Auftraggeber vorzugebende Aufgabenstellung, die die wesentlichen Zielsetzungen und Inhalte
des Projektes beschreibt. Die Mitwirkung von WOLFRAM.DESIGN an der Formulierung dieser Projektaufgabe ist zweckmäßig.
10.2
Der Leistungsumfang von WOLFRAM.DESIGN innerhalb eines Projektes wird durch ein Projektangebot von WOLFRAM.DESIGN beschrieben.
10.3
Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und WOLFRAM.DESIGN tritt durch schriftliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber und
schriftliche Auftragsbestätigung durch WOLFRAM.DESIGN rechtswirksam in Kraft.
10.4
Ergeben sich durch neue Erkenntnisse bei der Projektbearbeitung oder neue Gesichtspunkte seitens des Auftraggebers, Änderungen
oder Erweiterungen des Auftragsumfanges, werden diese nach Vereinbarung berücksichtigt. Der zusätzlich entstehende Aufwand von
WOLFRAM.DESIGN wird abgerechnet.
11
Projektdauer und vorzeitiger Projektabbruch
11.1
Der Projektbeginn, die Dauer und der voraussichtliche Abschlusstermin eines Projektes werden von Auftraggeber und WOLFRAM.DESIGN
in Absprache festgelegt und gehen als Auftragsbestandteile in das Projektangebot und dessen Auftragsbestätigung ein.
11.2
Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, einen Auftrag zu kündigen. In diesem Falle werden die durch WOLFRAM.DESIGN bis zu
diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und die angefallenen und nachgewiesenen Sachkosten abgerechnet.
11.3
Eine bei Projektabbruch durch den Auftraggeber bereits begonnene Arbeitsphase wird auch dann als abgeschlossen berechnet, wenn
der Auftraggeber auf die Übermittlung und eventuelle Nutzung der Arbeitsergebnisse dieser Phase verzichtet.
11.4
Die ganze oder teilweise Verwertung bis zu einem vorzeitigen Projektabbruch durch WOLFRAM.DESIGN erarbeiteter Ideen, Entwürfe
und Ergebnisse durch den Auftraggeber bedarf dann einer zusätzlichen Vereinbarung mit WOLFRAM.DESIGN.
12
Bearbeitungszeiträume und Termine
12.1
Bearbeitungszeiträume und Termine nach dem gemeinsam erstellten Projektplan werden vom Designer nach Möglichkeit eingehalten.
Bei Verzögerungen durch den Auftraggeber oder bei Eintreten höherer Gewalt sowie bei Arbeitskämpfen wird die Terminplanung in
gegenseitigem Einvernehmen modifiziert.
13
Nutzungsrechtübertragung/Abgrenzung der Nutzungsrechte
13.1
Das Recht zur Nutzung, Produktion und Vertrieb von WOLFRAM.DESIGN gestalteten Auftragsgegenstandes geht mit Vertragserfüllung
auf den Auftraggeber über. Der Umfang des Überganges muss in jedem Falle gesondert schriftlich vereinbart werden.
13.2
An Varianten des Entwurfes, nicht ausgearbeiteten Skizzen, Modellen und Zeichnungen erwirbt der Auftraggeber keine Rechte.
Sie dürfen ohne Zustimmung von WOLFRAM.DESIGN nicht ausgeführt, verwertet oder an Dritte weitergegeben werden.
13.3
Eine von WOLFRAM.DESIGN anzufertigende Designstudie dient der Entwicklung von Lösungsfeldern und Varianten und der
anschließenden Auswahl eines Entwurfes zur Realisation. Eine Vereinbarung über die Übertragung von Rechten an in Designstudien
enthaltenen Ideen, Lösungen und Entwürfen bedarf eines Auftrages zur Weiterentwicklung oder anderer Vereinbarungen mit WOLFRAM.DESIGN.
14
Designübertragung auf andere Produkte
14.1
Das von WOLFRAM.DESIGN entwickelte Design oder Elemente daraus dürfen auf andere Gegenstände als die in der Aufgabenstellung
beschriebenen nur mit Zustimmung von WOLFRAM.DESIGN und gegen eine angemessene Honorierung übertragen werden.
15
Nutzung durch Dritte / Rechtsübertragung auf Dritte
15.1
Sollen vom Designer im Rahmen des Vertrages entworfene Produkte zu irgendeinem Zeitpunkt in der ursprünglichen oder einer
abgewandelten Form oder Gestaltung an andere Produzenten oder Vertreiber geliefert oder von solchen unter eigenem Namen gefertigt
und/oder vertrieben werden, ist die Zustimmung von WOLFRAM.DESIGN erforderlich.
15.2
Eine Honorierung dieser Übertragung muss vereinbart werden.
15.3
Das Gleiche gilt für die Entwürfe von WOLFRAM.DESIGN, die nicht zur Realisierung gelangt sind.
16
Schutzrechtsanspruch und -anmeldung
16.1
Für alle Entwürfe nimmt WOLFRAM.DESIGN den Schutz der Gesetze über das Urheberrecht (UrhG), den Gewerblichen Rechtsschutz
und den geschäftlichen Wettbewerb in Anspruch.
16.2
Das Recht zur Nutzung, Produktion und Vertrieb des von WOLFRAM.DESIGN gestalteten Auftragsgegenstandes geht mit
Vertragserfüllung auf den Auftraggeber über. Der Umfang des Überganges muss in jedem Fall gesondert schriftlich vereinbart werden.
16.3
An Varianten des Entwurfes, nicht ausgearbeitete Skizzen, Modellen und Zeichnungen erwirbt der Auftraggeber keine Rechte.
Sie dürfen ohne Zustimmung von WOLFRAM.DESIGN nicht ausgeführt, verwertet oder an Dritte weitergegeben werden.
16.4
Eine von WOLFRAM.DESIGN anzufertigende Designstudie dient der Entwicklung von Lösungsfeldern und Varianten und der anschließenden
Auswahl eines Entwurfes zur Realisation. Eine Vereinbarung über die Übertragung von Rechten an in Designstudien enthaltenen Ideen,
Lösungen und Entwürfen bedarf eines Auftrages zur Weiterentwicklung oder anderer Vereinbarungen mit WOLFRAM.DESIGN.
16.5
Designrelevante Veränderungen an Entwürfen oder an nach Entwürfen von WOLFRAM.DESIGN hergestellten Erzeugnissen müssen
WOLFRAM.DESIGN mitgeteilt werden und bedürfen dessen Zustimmung.
16.6
Der Auftraggeber ist berechtigt, ein Design nach Vertragserfüllung auf seine Kosten als Geschmacks- oder Gebrauchsmuster
unter Nennung von WOLFRAM.DESIGN anzumelden.
16.7
Die Übertragung patentfähiger Erfinderrechte bedarf besonderer Vereinbarungen.
17
Honorierung / Honorarformen
17.1
Die Leistungen von WOLFRAM.DESIGN und deren Honorierung gehen aus einem Vertrags- oder Projektangebot von WOLFRAM.DESIGN hervor.
17.2
Die Art der Honorierung der Leistungen von WOLFRAM.DESIGN sowie evtl. von den § 15, 16, 17 und 18 abweichende Vereinbarungen über
die Übertragung und Abgeltung von Nutzungsrechten sind im Angebot enthalten.
17.3
Durch die Auftragserteilung seitens des Auftraggebers werden der Leistungsumfang, Art und Höhe der Honorierung sowie die
Nutzungsvereinbarungen rechtsverbindlich akzeptiert.
18
Zahlungsbedingungen
18.1
Die nach Art und Höhe vereinbarten Vergütungsansprüche von WOLFRAM.DESIGN sind fällig zu den gesondert innerhalb dieses Vertrages
vereinbarten Zeitpunkten.
18.2
Alle in Rechnung gestellten Honorare und Kosten von WOLFRAM.DESIGN sind vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum
ohne Abzug zu bezahlen.
18.3
Die vereinbarten Honorare und Kosten verstehen sich netto zuzüglich der Gesetzlichen Mehrwertsteuer, die WOLFRAM.DESIGN zum
jeweiligen Zahlungszeitpunkt abzuführen, gesetzlich verpflichtet ist.
19
Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung / Eigentumsvorbehalt
19.1
Dem Auftraggeber steht bezüglich der fälligen Forderungen von WOLFRAM.DESIGN weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das Recht der
Aufrechnung zu.
19.2
Eine Aufrechnung gegen Honoraranspruch von WOLFRAM.DESIGN ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung des Auftraggebers zulässig.
19.3
WOLFRAM.DESIGN behält sich die ausschließlichen Eigentumsrechte an allen Entwürfen, Zeichnungen, Modellen bis zur vertragsgemäßen
Honorierung vor.
19.4
An Entwürfen, an verbalen, zwei- oder dreidimensionalen Entwurfsdarstellungen und –beschreibungen, sowie Konstruktionsdaten werden
dem Auftraggeber nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
19.5
Die Originale sind daher nach angemessener Frist an WOLFRAM.DESIGN zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung
getroffen wurde.
19.6
Die Rückgabe erfolgt auf Gefahr und zu Lasten des Auftraggebers frei Büro von WOLFRAM.DESIGN.
20
Entscheidung in Fragen der Produktionsrealisierung
20.1
Der Auftraggeber trifft Entscheidungen in technischen und wirtschaftlichen Fragen in eigener Verantwortung.
20.2
Die dem Auftraggeber von WOLFRAM.DESIGN vorgelegten Konzepte, Entwürfe und Zeichnungen gelten als genehmigt, wenn der
Auftraggeber nicht innerhalb von 8 Tagen nach Vorlage WOLFRAM.DESIGN entgegengerichtete Erklärungen, Forderungen oder Informationen
in eindeutiger Weise zukommen lässt.
20.3
Im Zweifelsfalle gelten Personen, die im Auftrage der Vertragspartner an Besprechungen teilnehmen, als ermächtigt, im Rahmen
des Vertrages Absprachen über projektbezogene Angelegenheiten zu treffen.
21
Haftung und Mängelrügen
21.1
WOLFRAM.DESIGN haftet nicht für die Neuartigkeit, die Realisierbarkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit seiner Entwürfe und
übernimmt ferner keine Gewähr dafür, dass der Herstellung und Verbreitung nicht Rechte Dritter entgegenstehen.
Eine Haftung von WOLFRAM.DESIGN für Mängelfolgeschäden und entgangener Gewinn ist ausgeschlossen.
21.2
Die Haftung von WOLFRAM.DESIGN bezüglich aller Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber beschränkt sich auf
grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten unmittelbaren Sachschaden an den WOLFRAM.DESIGN vom Auftraggeber überlassenen
Gegenständen, soweit abweichen von § 06.1 dieser Vertragsbedingungen nicht anders vereinbart.
21.3
Jede darüber hinausgehende Haftung von WOLFRAM.DESIGN ist ausgeschlossen.
21.4
Mängelrügen sind nur insoweit zulässig, als sie sich auf Abweichung der von WOLFRAM.DESIGN vorgelegten Entwürfe, Zeichnungen
und Modelle von den Absprachen mit dem Auftraggeber beziehen. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind insoweit auf
Nachbesserungsansprüche beschränkt.
22
Nennung von WOLFRAM.DESIGN / Kennzeichnung / Hinweise
22.1
Nach Vereinbarung kann der Auftraggeber auf den von WOLFRAM.DESIGN entworfenen Produkten sowie auf Werbemittel dafür oder
in Veröffentlichungen darüber die Namensnennung von WOLFRAM.DESIGN als Designer vornehmen.
22.2
Die Form der Kennzeichnung ist abzusprechen.
22.3
WOLFRAM.DESIGN kann beanspruchen, dass die nach seinem Entwurf hergestellten Erzeugnisse, Werbemittel dafür und Veröffentlichungen
darüber mit einer auf WOLFRAM.DESIGN als Designer hinzuweisenden Bezeichnung nach Wahl des Designers versehen werden, wenn dies technisch
möglich ist, der Gesamteindruck des Erzeugnisses nicht beeinträchtigt wird und berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht verletzt werden.
22.4
WOLFRAM.DESIGN kann in geeigneter Form in Veröffentlichungen, bei Ausstellungen und in eigenen Drucksachen auf die Zusammenarbeit
mit einem Auftraggeber hinweisen.
23
Belegstücke und Freiexemplare
23.1
WOLFRAM.DESIGN erhält von jedem nach seinem Entwurf produzierten Gegenstand vom Auftraggeber 3 Belegexemplare aus der ersten
Serie ohne Berechnung frei Büro von WOLFRAM.DESIGN zu Archivier-, Ausstellungs- und Referenzzwecken.
23.2
Bei Produkten mit einem Herstellungswert (HK) von 1000 € oder großen Abmessungen genügen nach Absprache Teile des Produktes und
auf Kosten des Auftraggebers angefertigte Farbdiapositive professioneller Qualität.
23.3
Ebenso erhält WOLFRAM.DESIGN je 5 Belegexemplare von den Werbemitteln, Drucksachen o.ä., die für nach Entwürfen von WOLFRAM.DESIGN
hergestellte Produkte angefertigt werden.
24
Gültigkeit
24.1
Mit der Auftragserteilung werden diese AGB anerkannt.
24.2
Zusätzliche und/oder abweichende Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und WOLFRAM.DESIGN bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
24.3
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von WOLFRAM.DESIGN.
24.4
Auf das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und WOLFRAM.DESIGN ist Deutsches Recht anzuwenden. Dies gilt auch für ausländische Auftraggeber.
25
Schlussbemerkungen, Nichtigkeitsklausel
25.1
Sollte ein der Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
dadurch nicht berührt. Die nichtige Bestimmung ist von den beiden Vertragspartnern einvernehmlich durch eine wirksame Bestimmung so zu
ersetzen, dass diese dem inhaltlichen und wirtschaftlichen Sinne der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Dresden, den 12.08.2008